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Trainingsbetrieb nur mit 3G-Regel

Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist der Trainingsbetrieb zurzeit nur mit der 3G-Regel zulässig.

 

3G-Regel heisst:


Genesen nach Corona – geimpft mit anschließender Wartezeit von 14 Tagen – oder getestet mit einem Negativtest (Antigen-Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

 

Bitte deshalb die entsprechenden Nachweise mitführen und vor Trainingsbeginn vorzeigen.

 

Ab dem 16.09.2021 gilt ein neues dreistufiges Warnsystem - siehe entsprechender Download auf der Startseite.

 

Vielen Dank für euer Verständnis.

 

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