Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist der Trainingsbetrieb zurzeit nur mit der 3G-Regel zulässig.
3G-Regel heisst:
Genesen
nach Corona – geimpft mit anschließender Wartezeit von 14 Tagen – oder getestet mit einem Negativtest (Antigen-Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Bitte deshalb die entsprechenden Nachweise mitführen und vor Trainingsbeginn vorzeigen.
Ab dem 16.09.2021 gilt ein neues dreistufiges Warnsystem - siehe entsprechender Download auf der Startseite.
Vielen Dank für euer Verständnis.